Kaufen

Hier haben Sie die Möglichkeit, Informationen über die Verkaufsobjekte der BIG E&V in den jeweiligen Bundesländern zu beziehen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischen der Bundes-
immobiliengesellschaft m.b.H. und der BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne
des § 6 Abs. 4 Maklergesetz vorliegt.


Im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen Kaufvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemein-
schaften) ist der Anbotsteller verpflichtet, eine Vermittlungsprovision in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen, sofern bei einzelnen Objekten nicht anders angegeben.

Die Zahlung dieser Provision zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird auch für die in § 15 Abs. 1 Z. 1 bis 4 Maklergesetz angeführten Fälle vereinbart.