Mieten
Hier haben Sie die Möglichkeit, Informationen über die Mietobjekte der BIG E&V in den jeweiligen Bundesländern zu beziehen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zwischen der Bundes-
immobiliengesellschaft m.b.H. und der BIG Entwicklungs- und Verwertungs GmbH ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne
des § 6 Abs. 4 Maklergesetz vorliegt.
Im Falle des Zustandekommens eines rechtsgültigen Mietvertrages oder einer sonstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemein-
schaften) ist der Anbotsteller verpflichtet, eine Vermittlungsprovision in Höhe von 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu bezahlen, sofern bei einzelnen Objekten nicht anders angegeben.
Die Zahlung dieser Provision zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer wird auch für die in § 15 Abs. 1 Z. 1 bis 4 Maklergesetz angeführten Fälle vereinbart.

